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Satzung

des Verbandes der Lehrerinnen und Lehrer

an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg e.V.

(Berufsschullehrerverband)

- Neufassung vom 19.03.2011 -

 

I. Name, Sitz, Zweck und Aufgaben

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg e.V.“  (Berufsschullehrerverband). Er wird im Folgenden als „BLV“ bezeichnet. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Sitz des BLV ist Stuttgart.

 

§ 2 Zweck und Aufgaben

(1) Der BLV vertritt die Interessen der Lehrerinnen und Lehrer beruflicher Schulen in Baden-Württemberg.

(2) Der BLV stellt sich nachstehende Aufgaben:

1. Vertretung und Förderung der berufsbedingten politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, pädagogischen und sozialen Belange des Berufsstandes und seiner Mitglieder

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