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Schulsozialarbeit – Warten auf den großen Wurf

Nach den furchtbaren Ereignissen des Amoklaufs in Winnenden waren sich alle Fraktionen des Landtags von Baden-Württemberg einig, dass der Schulsozialarbeit eine hohe Bedeutung zukommt. Es erübrigt sich also an dieser Stelle, die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit nochmals zu begründen. Gestritten wurde seither immer nur um die Finanzierung dieser Aufgabe.

Die alte Landesregierung verwies in ihren Stellungnahmen auf unsere Forderung nach Einführung von verlässlicher Schulsozialarbeit gerne auf die Bestimmungen des SGB VIII. Darin wird die „Jugendsozialarbeit“ als Aufgabe der Jugendämter im Rahmen der Jugendhilfe definiert.

Die jetzigen Regierungsfraktionen benutzten noch in ihrer Zeit als Oppositionsparteien immer den Begriff „Schulsozialarbeit“. Dazu zwei Beispiele:

Antrag der Fraktion GRÜNE vom 15.07.2009 (Drucksache 14 / 4829) auf Wiederaufnahme der Landesförderung für Schulsozialarbeit (unterschrieben von MdL Kretschmann und MdL Rastätter):

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Impressionen vom Fachtag Jugendliche in beruflicher Vorbereitung 2011

Schüler stellen die Arbeitsmaterialien vor
Ergebnisse von Arbeitsfeldern
Ergebnisse von Arbeitsfeldern
Arbeitsmaterial für die Freiarbeit
Gerd Weinmann bei der Begrüßung
Frank Kunzelnick bei seinem Hauptreferat
Claudia Jung und Nina Ebker berichten über ihre Erfahrungen mit der Ganztagesförderung
Margarete Schaefer bei der Verabschiedung
Sandra Mierendorff stellt das Offenburger Konzept vor
Wertvolle Gespräche am Rande
Edgar Waldraff stellt das VAB vor
Silvia Schmid und Norbert Müller präsentieren den Lehrgang PÄD28
Michael Niedoba im Workshop Arizona-Modell

Nichts ist unmöglich – 100 % Völkerverständigung

Gruppenbild der deutschen- und türkischen Schüler
Offenburgs Oberbürgermeisterin Schreiner (4 v.r.) und der Leiter der türkischen Delegation Recail Ceylan (1 v.l.) zeigten sich beeindruckt vom Erfolg des Schüleraustausches.
Zusammenbau der Dampfmaschinen – Das Ergebnis lässt sich sehen!


VAB-, BVJ- und BEJ- Schüler der Gewerblich- Technischen Schule Offenburg führten einen Schüleraustausch mit der Türkei durch.


Seit 2005 gibt es an der Gewerblich-Technischen Schule Offenburg eine Schulpartnerschaft mit der Gewerbeschule in Turgutlu/Türkei (70 km östlich von Izmir). Diese Partnerschaft wurde bereits in den Jahren 2005-2009 von den türkischen und den deutschen Kollegen gepflegt. Das große Ziel war, einen Schüleraustausch durchzuführen. Doch bis es soweit war, musste erst einmal eine gemeinsame Vertrauensbasis geschaffen werden. Die Lehrerkollegen arbeiteten an gemeinsamen Projekten, wie z.B. daran, die duale Ausbildung in der Türkei zu etablieren. Dies ist uns in einem Projekt in Zusammenarbeit mit der Firma Bosch in Manisa/Türkei gelungen. Hier werden 15 Schüler gemeinsam von Bosch und der Gewebeschule in Turgutlu ausgebildet. Die Schüler sind drei Tage bei Bosch und zwei Tage in der Schule. Das ist bisher einzigartig in der Türkei und machte bürokratische Gänge bis nach Ankara notwendig. Dem langen Atem der türkischen Kollegen und der Firma Bosch ist es zu verdanken, dass dieses Projekt dennoch zustande kam und nun erfolgreich die Ausbildung bei Bosch in Manisa verbessert. Eine Ausweitung auf andere interessierte Firmen ist geplant.

Nach Anlauf dieses Projektes stand das Vertrauen der Kollegen auf gefestigtem Fundament und man konnte das Ziel eines gemeinsamen Schüleraustausches angehen. Hierbei kam uns zugute, dass die Robert-Bosch-Stiftung Schüleraustausche mit der Türkei finanziell sehr stark unterstützt. Gemeinsam wurde im Dezember 2009 der Antrag gestellt und die Vorbereitungen starteten im Januar 2010.
Da die Sprachbarriere hoch und die kulturellen Unterschiede deutlich ausgeprägt sind, mussten wir uns etwas Besonderes einfallen lassen. Das Ziel war, das Vertrauen der türkischen und deutschen Kollegen zu festigen. Beide waren auf das Wagnis sehr gut vorbereitet.

Wir wollen mit dem Schüleraustausch einen nachhaltigen Beitrag, sowohl zum deutsch – türkischen, als auch zum christlich – muslimischen Verständigungsprozess leisten. Der Austausch war zuerst ausschließlich technischer Natur (Planung und Bau einer Dampfmaschine) und bot daher keinen gemeinsamen kulturellen, ethnischen oder religiös geprägten Hintergrund. Das heißt, eine erste gemeinsame Basis technisch interessierter Schüler ist allein durch die gleichen technischen Interessen gegeben. Daraus sollte sich während des Schüleraustausches ein gemeinsames Verständnis der kulturellen und religiösen Unterschiede entwickeln und zu gemeinsamen Verständnis beitragen. Hierbei fand die Geschichte des Morgenlandes und des Abendlandes Berücksichtigung. Wer brachte die technischen Errungenschaften nach Europa und warum hat sich die Welt (Christentum - Islam) so entwickelt wie sie heute ist?
Wir wollten auf der Ebene der Jugendlichen den Integrationsprozess der Türkei innerhalb der Europäischen Union mit gestalten.

So fuhren vom 02.05. - 09.05.2010 10 Schüler (VAB, BVJ, BEJ) und zwei Lehrer sowie eine Jugendberufshelferin zu einem Schüleraustausch nach Turgutlu/Türkei (70 km östlich von Izmir).
Hier sahen sich die deutschen- und türkischen Schüler zum ersten Mal. Es war für alle Beteiligten eine neue Situation. Am nächsten Tag standen Schülervorträge zur Kultur und zum Glauben auf dem Programm. So erfuhren die Schüler voneinander, dass Islam und Christentum auf den gleichen Wurzeln basieren und dass die 10 Gebote sich nicht wesentlich von den Geboten des Islam unterscheiden. Unter den interessierten Zuhörern war auch der Imam der Region Manisa, der sehr interessiert die Vorträge verfolgte. Er zeigte sich erfreut, dass dieses doch sehr schwierige Thema von den Schülern angegangen wurde.

Im restlichen Teil der Woche begannen die Schülertandems (deutsch-türkisch) mit ihrem Dampfmaschinenprojekt. Es fanden zudem Ausflüge (Firmenbesichtigungen, Sightseeing) in die Region statt und es wurde eifrig und ausgiebig über die jeweilige Lebenssituation in Deutschland und der Türkei diskutiert. Die Schüler kamen sich näher und das Eis brach von Tag zu Tag mehr. Die Sprachbarriere war kein Problem mehr. Die Verständigung fand in schlechtem Englisch und mit „Händen und Füssen“ statt.
Nach einer Woche Türkei fiel der Abschied sehr schwer. Doch alle freuten sich auf das Wiedersehen in 14 Tagen, in Deutschland.

In Deutschland wurden die 20 Dampfmaschinen fertig gebaut und in Betrieb genommen. Außerdem besuchten wir zum Auftakt das Europaparlament in Straßburg, welches gerade Sitzungswoche hatte. Danach diskutierten Schüler und Lehrer mit einem hohen Verwaltungsbeamten des Parlaments über die Beitrittsverhandlungen der Türkei zur EU. Hierbei wurden die Probleme deutlich angesprochen und in weiteren Diskussionen versuchten die Schüler die Probleme zu lösen. Die Jugendlichen hatten gute Vorschläge erarbeitet, da sie den jeweils anderen sehr gut kennengelernt hatten und das Vertrauen vorhanden war. Es zeigte sich, dass sich Vorurteile nur durch gemeinsames Tun ausräumen lassen.
Mit diesem Schüleraustausch haben die Schüler gezeigt, wie einfach es doch sein kann Völkerverständigung zu leben. Und so war das einstimmige Fazit der Kolleginnen und Kollegen, die am Schüleraustausch beteiligt waren, dass wir im nächsten Jahr wieder einen Austausch durchführen wollen.

Frank Kunzelnick

BLV- Fachtag am 27.02.2010: Jugendliche in beruflicher Vorbereitung

Frau Rothenhäusler (KM) und Bernhard Arnold (stv. BLV-Vorsitzender)
Silvia Schmid und Norbert Müller präsentieren die Sonderpädagogische Weiterbildungsreihe
Gerd Weinmann, Edgar Waldraff (KM) und Anton Metz (Seminar Stuttgart)
Thomas Grüner bei seinem Referat „Bei STOPP ist Schluss!“
Blick ins Plenum
Martina Battcharyya und Nina Ebker (Workshop Sozialpädagogen und Lehrer im Team)
Frank Kunzelnick stellt die Freie Stillarbeit vor
Otmar Schnurr sorgte für den heiteren Abschluss
Gerd Weinmann bedankt sich bei den Schüler/innen aus Offenburg

„Das war eine super Veranstaltung!“, hörte man in mehrfachem Echo am Ende des absolut gelungenen ersten BLV-Fachtags „Jugendliche in beruflicher Vorbereitung“. Für den Leiter des gleichnamigen Referats, Gerd Weinmann, waren dies natürlich wohlklingende und auch völlig verdiente Worte; denn er war der Initiator und Koordinator  dieses Fachtags, den über 100 Kolleginnen und Kollegen dankbar angenommen hatten. „Mit einem solch großen Echo haben wir nicht gerechnet. Wir haben anscheinend einen Themenbereich angesprochen, der vielen Kolleg(inn)en unter den Nägeln brennt.“, kommentierte er die große Zahl der Anmeldungen.

Eingeladen waren alle, die bereit waren, ihre Freizeit mit ihrer Sorge um unseren problematischsten Schülerkreis zu teilen. Dass auch Vertreter des Kultusministeriums und der Regierungspräsidien der Einladung gefolgt waren, war nicht nur erfreulich, sondern zeigte auch, dass die Brisanz der Themen den Nerv der Führung traf. Zu Beginn der Veranstaltung wurden diese Gäste von Gerd Weinmann deshalb auch besonders begrüßt.

Der Hauptgrund der Akzeptanz dieser hervorragenden Veranstaltung lag sicherlich darin, dass den Teilnehmern aktive und praxisgerechte Hilfen angeboten wurden. Gangbare Wege aus dem BEJ/BVJ/VAB - Dilemma wurden aufgezeigt, was schon fast der Lösung des sagenumwoben gordischen Knotens gleichzukommen schien.

Als Hauptredner kam am Vormittag der diplomierte Psychologe Thomas Grüner in einem zweistündigen Vortrag zu Wort. Er demonstrierte, dass er nicht nur theoretischer Verfasser von mehreren einschlägigen Konflikt-Trainingsbüchern ist, sondern auch mit einer faszinierenden Rhetorik die Lösungsansätze glaubhaft transportieren kann. „Bei STOPP ist Schluss!“ So heißt nicht nur der Titel eines seiner Bücher, sondern mit diesem Motto fesselte er auch seine Zuhörer. Hält sich der Lehrer mit entsprechender Konsequenz und Selbstdisziplin an seine eigenen Regeln, scheinen sich tatsächlich Wege aus dem pädagogischen Dschungel auch ohne Bestrafung herauszukristallisieren. Im Zentrum stehen das Vermitteln von Werten und die Akzeptanz des Schülers als Mensch, was scharf von seinem Handeln getrennt werden muss. Die Zuhörer fanden sich in seinen Worten immer wieder, wenn der Referent von pädagogischen Fallen berichtete, in die man nur allzu leicht tappen kann. So manch einem fiel es wie Schuppen von den Augen, wenn Thomas Grüner von solchen Fällen lebhaft erzählte. Unweigerlich wurde dem Zuhörer klar, warum es in den BEJ/BVJ-Klassenzimmern öfters krachen muss. Die angebotenen Lösungsansätze und Hilfen ließen sich deshalb als logische Schlussfolgerung leicht verinnerlichen.

Bei einem solch interessanten Vortrag war der Vormittag schnell vorbei. In der Mittagspause konnten sich die Teilnehmer im Foyer der Schule an Ständen informieren. Silvia Schmid und Nobert Müller waren angereist, um auf die sonderpädagogische Fortbildungsreihe aufmerksam zu machen, deren Fortführung in der bisherigen Form ungewiss ist. „Mehr als Unterricht“ ist erforderlich, um mit schwierigen Schülern erfolgreich zu arbeiten. Darüber und über die Verzahnung des erforderlichen Netzwerks informierte Anni Combé-Walter von der Christiane-Herzog-Schule aus Heilbronn.

Der Nachmittag stand im Zeichen von drei Workshops, für die sich die Zuhörer bei der Anmeldung entschieden hatten. Erfreulich war, dass der Wunschveranstaltung weitgehend entsprochen werden konnte.

„Lernen lernen“, wollten Sandra Mierendorff und Frank Kunzelnick von der Friedrich-August-Haselwander-Schule aus Offenburg den Teilnehmern nahebringen. Dazu kreierten sie einen Workshop, in dessen Mittelpunkt der Unterricht mit BEJ-Schülern stand. Die Unterrichtsform „Freie Stillarbeit“ steht nur scheinbar im Widerspruch zu schwierigen Schülern, denn fünf ebenfalls anwesende Jugendliche belegten glaubhaft, dass sowohl „frei“ als auch „still“ tatsächlich funktionieren. Eigenverantwortung für den Lernprozess und das soziale Miteinander folgen daraus als direkte, erlernbare Konsequenz.

Michael Niedoba führte in den Workshop 2 ein, den Edeltraud Feinauer vom RP Karlsruhe mit Inhalt füllte. Die Diplom-Pädagogin referierte über Symptome, Diagnosen und Therapien von AD(H)S, indem sie Umgang, Handlungsmöglichkeiten und Konsequenzen näher beleuchtete. Sie verstand dies als eine Annäherung an einen medizinisch-psychologischen Komplex mit einer echten pädagogischen Herausforderung.

Im Workshop 3 ließen die Lehrerin Martina Bhattacharyya und die Dipl. Sozialpädagogin Nina Ebker Professionen auf einander prallen. Unter dem Workshop-Titel „SpLiTing – Sozialpädagogen und Lehrer im Team“ demonstrierten sie den Teilnehmern verständlich, dass ein solcher Zusammenprall einerseits zwar einige Probleme aufwirft, andererseits aber viele Synergieeffekte für die Ganztagsförderung freisetzt. Werden Aufgaben verteilt und richtig vernetzt, ist die Integration in den Schulalltag sehr gut realisierbar.

Dass bei einer solchen Veranstaltung auch einmal herzhaft gelacht werden darf, zeigte der Acherner Lehrer Ottmar Schnurr mit einem humorvollen Abschluss, der das Zwerchfell wackeln ließ. In seiner trockenen, humorvollen und dennoch tiefgründigen Art verkündete er als Nepomuk, der Bruddler, im breitesten badischen Dialekt den „Schwobe“, was ein pensionsreifer Religionslehrer so unter Pädagogik versteht. 

Nachdem die Augen wieder trocken gewischt waren, verabschiedete der stellvertretende BLV-Vorsitzende Bernhard Arnold die Lehrerinnen und Lehrer. Das Eingangszitat von Thomas Grüner über die Denkweise von Schülern „Wir sind die Fun-Zentrale auf dem Weg ins Chaos, um die sich alles schart.“ verwandelte er sehr treffend zum Resümee  des Tages: "Wir sind die Experten für berufliche Bildung auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft, um die sich alles schart."

Alles in allem war es eine rundum gelungene Veranstaltung, von der man sich nur wünschen kann, dass es noch mehr davon gibt. Bravo BLV- gut gemacht!

Konrad Hasel

 

 

Das Referat „Jugendliche in beruflicher Vorbereitung“

Das Referat „Jugendliche in beruflicher Vorbereitung“ ist aus dem ehemaligen BLBS-Arbeitskreis „Benachteiligte Jugendliche“ entstanden. Derzeit gehören unserem Referat sieben Lehrkräfte aus dem Fachbereich Technik und Gewerbe, vier Personen aus dem Fachbereich HPSL und eine Kollegin aus dem Fachbereich Kaufmännische Bildung an.

Das Themengebiet, um welches sich unser Referat kümmert, umfasst - wie der Name schon andeutet - hauptsächlich alle Probleme, die in den Schularten VAB/BVJ, BEJ und Kooperationsklassen auftreten. Ausgehend davon, was den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen unter den Nägeln brennt, versuchen wir die Sorgen und Nöte der Lehrerinnen und Lehrer aufzugreifen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten.

Beispielsweise wurde eine Umfrage zur Kompetenzanalyse durchgeführt, die belastbare Zahlen zur zeitlichen Beanspruchung der Lehrkräfte lieferte und schließlich dazu führte, dass eine Entschlackung dieses Verfahrens in Arbeit ist.

Bei all unseren Initiativen geht es uns darum, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in den oben genannten Klassen unterrichten, diejenigen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, den Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, den besonderen Belastungen Stand zu halten und mit Freude zu unterrichten.

Gerd Weinmann
Referatsleiter

 

 

Das VAB – ein Schritt nach vorne?

Nach der Aufteilung der BVJ-Schüler/innen in solche Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die im Berufseinstiegsjahr unterrichtet werden, und solchen ohne Hauptschulabschluss, die nach wie vor im BVJ beschult werden, stellte sich sehr schnell heraus, dass sich die Verhaltensproblematik im BVJ verschärfte. Die Forderung des BLV ans Ministerium war, für die Schüler/innen im „Rest-BVJ“ eine angemessene Lösung zu finden. Eine vom Ministerium eingesetzte Arbeitsgruppe legte entwickelte daraufhin Vorschläge, die von der Kultusverwaltung in der neuen Schulart Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) zumindest zum Teil umgesetzt wurden.

Die nun vorliegenden Schulversuchsbestimmungen weisen aus unserer Sicht folgende positiven Ansätze auf:
• Jugendberufshilfe und sozialpädagogische Fachkräfte werden ausdrücklich erwähnt.
• Das Betriebspraktikum ist ein verbindlicher Bestandteil der Ausbildung.
• Die Praktikumsbescheinigungen sollen aussagekräftiger werden.
• Die Schüler/innen erhalten durch zertifizierte Arbeitsfelder die Möglichkeit, ihre Bewerbungschancen zu verbessern.
• Die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur, wenn zwei zertifizierte Arbeitsfelder vorliegen.
• Die Anmeldenoten können nunmehr auch als halbe Noten erteilt werden.
• Das Verhältnis Anmeldenote zu Prüfungsleistung bleibt bei 1:1.
• Die Kooperationsklassen mit Haupt- und Förderschulen bleiben erhalten.

Die Schulversuchsbestimmungen für das VAB in der jetzigen Fassung bieten aber genügend Raum für Nachbesserungen.

Der BLV fordert deshalb:
• Absenkung des Klassenteilers auf 12 Schüler/innen mit einer maximalen Grup-penstärke von sechs. Eine VAB-Klasse mit dem jetzigen Klassenteiler 21 zu führen, ist Kolleginnen und Kollegen wegen der massiven Verhaltensauffälligkeiten nicht zuzumuten und birgt die Gefahr in sich, dass Lehrkräfte gesundheitliche Schäden davontragen.
• Schulsozialarbeit und Jugendberufshilfe müssen an den Schulen dauerhaft und verbindlich verortet werden. Die jetzige Regelung mit unsicheren Finanzierungsmodellen und externen Bildungsträgern als Arbeitgeber ist weder verlässlich noch effizient.
• Für die Schüler/innen des VAB muss es eine schulpsychologische Begleitung geben.
• Den beteiligten Lehrkräften müssen sonderpädagogische Fortbildungen angeboten werden.
• Die Ausweisung einer Sprachkompetenznote und einer Deutschnote bzw. einer Rechenkompetenznote und einer Mathematiknote im Zeugnis der Prüfungsgruppe verunsichert mögliche Abnehmer.

Gerd Weinmann
Leiter des Referats Jugendliche in beruflicher Vorbereitung

Die UN-Behindertenrechtskonvention

Entstehungsgeschichte

Ende 2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ (Behindertenrechtskonvention). Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 für Deutschland in Kraft getreten. (Den Originaltext findet man unter http://www.un.org/disabilities/convention/conventionfull.shtml, die offizielle deutsche Übersetzung unter http://www.bmas.de/portal/2888/property=pdf/uebereinkommen__ueber__die__rechte__behinderter__menschen.pdf)

Wesentliche Inhalte

Im Artikel 1 wird ausgeführt: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“

Die Selbstbestimmung des behinderten Menschen war ein wichtiges Ziel und kommt mit dem Schlagwort „Nichts über uns ohne uns“ zum Ausdruck.

Der derzeit stark diskutierte Begriff der Inklusion taucht in der englischen Fassung in Artikel 3 c auf: „Full and effective participation and inclusion in society“. Die deutsche Übersetzung lautet „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“. Inklusion wird allgemein so verstanden, dass sie über die Integration hinaus geht. Behinderte Menschen sollen als normaler Bestandteil der Gesellschaft in diese eingebunden sein.

In Artikel 24 werden die Vereinbarungen zum Thema Recht auf Bildung zusammengefasst: „(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen …
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;“

Aus diesem Passus wird von manchen die Forderung „Eine Schule für alle“ abgeleitet.

Mögliche Umsetzung an beruflichen Schulen

Schon heute werden an beruflichen Schulen Menschen mit Behinderungen unterrichtet, beispielsweise Lernbehinderte im BVJ, aber auch körperlich Behinderte.

Wichtig ist, sich die Einschränkungen jedes einzelnen behinderten Menschen zu betrachten: An zwei Beispielen soll dies verdeutlicht werden. Ein hoch intelligenter Schüler des Beruflichen Gymnasiums erleidet bei einem Verkehrsunfall eine Querschnittslähmung. Ein anderer Jugendlicher ist geistig behindert, er kann nicht sprechen, kann die alltäglichen Dinge des Lebens, wie z. B. essen, sich kleiden, zur Toilette gehen, nicht selbst erledigen. Beide Schüler gelten als behindert. Wenn man die o. g. Forderung „Eine Schule für alle“ umsetzen wollte, würden beide Schüler an der gleichen beruflichen Schule unterrichtet.

Eine berufliche Schule heutiger Prägung ist allein von den sächlichen Voraussetzungen her nicht in der Lage, die beim zweiten Schüler gestellten Anforderungen zu erfüllen. Es müssten umfangreiche Um- und Anbaumaßnahmen durchgeführt werden. Auch in personeller Hinsicht wären tief greifende Änderungen notwendig. Gebraucht würde Pflegepersonal für’s Wickeln, Füttern, für die Medikamentengabe, aber auch Ergotherapeuten und Krankengymnasten. In die Ausbildung aller Lehrkräfte müssten die Sonderpädagogik integriert werden.

Fazit

Das Ziel behinderte Menschen selbst bestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen, sie als integralen Bestandteil der Gesellschaft zu begreifen und das Behindertsein aus der Tabu-Zone herauszuholen, ist zu begrüßen.

Bei allen Überlegungen bezüglich der Beschulung behinderter Schüler/innen muss das Wohl des einzelnen behinderten Menschen im Vordergrund stehen. Dieses Anliegen kommt klar im Artikel 7 (2): „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ zum Ausdruck.

Daraus ergibt sich die Forderung, behinderte Kinder und Jugendliche im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten dort zu beschulen, wo mit ihren persönlichen Einschränkungen am besten umgegangen werden kann und wo ihre Stärken am besten gefördert werden können. Dies kann – je nach der Art und Schwere der Behinderung – an einer öffentlichen beruflichen Schule geschehen, muss aber nicht. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass Arbeitsverwaltung und Kostenträger den Gedanken der Inklusion als Möglichkeit ansehen, durch die Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher an öffentlichen Schulen Kosten einzusparen. Genauso abzulehnen ist der ideologisch begründete Versuch, mit dem Instrument der Behindertenrechtskonvention die Abkehr vom gegliederten Schulwesen zu fordern.

Gerd Weinmann
Leiter des Referats Jugendliche in beruflicher Vorbereitung