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Schulsozialarbeit – Warten auf den großen WurfNach den furchtbaren Ereignissen des Amoklaufs in Winnenden waren sich alle Fraktionen des Landtags von Baden-Württemberg einig, dass der Schulsozialarbeit eine hohe Bedeutung zukommt. Es erübrigt sich also an dieser Stelle, die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit nochmals zu begründen. Gestritten wurde seither immer nur um die Finanzierung dieser Aufgabe. Die alte Landesregierung verwies in ihren Stellungnahmen auf unsere Forderung nach Einführung von verlässlicher Schulsozialarbeit gerne auf die Bestimmungen des SGB VIII. Darin wird die „Jugendsozialarbeit“ als Aufgabe der Jugendämter im Rahmen der Jugendhilfe definiert. Die jetzigen Regierungsfraktionen benutzten noch in ihrer Zeit als Oppositionsparteien immer den Begriff „Schulsozialarbeit“. Dazu zwei Beispiele: Antrag der Fraktion GRÜNE vom 15.07.2009 (Drucksache 14 / 4829) auf Wiederaufnahme der Landesförderung für Schulsozialarbeit (unterschrieben von MdL Kretschmann und MdL Rastätter):
Impressionen vom Fachtag Jugendliche in beruflicher Vorbereitung 2011Berichte vom Fachtag als Downloads: Nichts ist unmöglich – 100 % Völkerverständigung
Nach Anlauf dieses Projektes stand das Vertrauen der Kollegen auf gefestigtem Fundament und man konnte das Ziel eines gemeinsamen Schüleraustausches angehen. Hierbei kam uns zugute, dass die Robert-Bosch-Stiftung Schüleraustausche mit der Türkei finanziell sehr stark unterstützt. Gemeinsam wurde im Dezember 2009 der Antrag gestellt und die Vorbereitungen starteten im Januar 2010. Wir wollen mit dem Schüleraustausch einen nachhaltigen Beitrag, sowohl zum deutsch – türkischen, als auch zum christlich – muslimischen Verständigungsprozess leisten. Der Austausch war zuerst ausschließlich technischer Natur (Planung und Bau einer Dampfmaschine) und bot daher keinen gemeinsamen kulturellen, ethnischen oder religiös geprägten Hintergrund. Das heißt, eine erste gemeinsame Basis technisch interessierter Schüler ist allein durch die gleichen technischen Interessen gegeben. Daraus sollte sich während des Schüleraustausches ein gemeinsames Verständnis der kulturellen und religiösen Unterschiede entwickeln und zu gemeinsamen Verständnis beitragen. Hierbei fand die Geschichte des Morgenlandes und des Abendlandes Berücksichtigung. Wer brachte die technischen Errungenschaften nach Europa und warum hat sich die Welt (Christentum - Islam) so entwickelt wie sie heute ist? So fuhren vom 02.05. - 09.05.2010 10 Schüler (VAB, BVJ, BEJ) und zwei Lehrer sowie eine Jugendberufshelferin zu einem Schüleraustausch nach Turgutlu/Türkei (70 km östlich von Izmir). Im restlichen Teil der Woche begannen die Schülertandems (deutsch-türkisch) mit ihrem Dampfmaschinenprojekt. Es fanden zudem Ausflüge (Firmenbesichtigungen, Sightseeing) in die Region statt und es wurde eifrig und ausgiebig über die jeweilige Lebenssituation in Deutschland und der Türkei diskutiert. Die Schüler kamen sich näher und das Eis brach von Tag zu Tag mehr. Die Sprachbarriere war kein Problem mehr. Die Verständigung fand in schlechtem Englisch und mit „Händen und Füssen“ statt. In Deutschland wurden die 20 Dampfmaschinen fertig gebaut und in Betrieb genommen. Außerdem besuchten wir zum Auftakt das Europaparlament in Straßburg, welches gerade Sitzungswoche hatte. Danach diskutierten Schüler und Lehrer mit einem hohen Verwaltungsbeamten des Parlaments über die Beitrittsverhandlungen der Türkei zur EU. Hierbei wurden die Probleme deutlich angesprochen und in weiteren Diskussionen versuchten die Schüler die Probleme zu lösen. Die Jugendlichen hatten gute Vorschläge erarbeitet, da sie den jeweils anderen sehr gut kennengelernt hatten und das Vertrauen vorhanden war. Es zeigte sich, dass sich Vorurteile nur durch gemeinsames Tun ausräumen lassen. Frank Kunzelnick BLV- Fachtag am 27.02.2010: Jugendliche in beruflicher Vorbereitung„Das war eine super Veranstaltung!“, hörte man in mehrfachem Echo am Ende des absolut gelungenen ersten BLV-Fachtags „Jugendliche in beruflicher Vorbereitung“. Für den Leiter des gleichnamigen Referats, Gerd Weinmann, waren dies natürlich wohlklingende und auch völlig verdiente Worte; denn er war der Initiator und Koordinator dieses Fachtags, den über 100 Kolleginnen und Kollegen dankbar angenommen hatten. „Mit einem solch großen Echo haben wir nicht gerechnet. Wir haben anscheinend einen Themenbereich angesprochen, der vielen Kolleg(inn)en unter den Nägeln brennt.“, kommentierte er die große Zahl der Anmeldungen. Eingeladen waren alle, die bereit waren, ihre Freizeit mit ihrer Sorge um unseren problematischsten Schülerkreis zu teilen. Dass auch Vertreter des Kultusministeriums und der Regierungspräsidien der Einladung gefolgt waren, war nicht nur erfreulich, sondern zeigte auch, dass die Brisanz der Themen den Nerv der Führung traf. Zu Beginn der Veranstaltung wurden diese Gäste von Gerd Weinmann deshalb auch besonders begrüßt. Der Hauptgrund der Akzeptanz dieser hervorragenden Veranstaltung lag sicherlich darin, dass den Teilnehmern aktive und praxisgerechte Hilfen angeboten wurden. Gangbare Wege aus dem BEJ/BVJ/VAB - Dilemma wurden aufgezeigt, was schon fast der Lösung des sagenumwoben gordischen Knotens gleichzukommen schien. Als Hauptredner kam am Vormittag der diplomierte Psychologe Thomas Grüner in einem zweistündigen Vortrag zu Wort. Er demonstrierte, dass er nicht nur theoretischer Verfasser von mehreren einschlägigen Konflikt-Trainingsbüchern ist, sondern auch mit einer faszinierenden Rhetorik die Lösungsansätze glaubhaft transportieren kann. „Bei STOPP ist Schluss!“ So heißt nicht nur der Titel eines seiner Bücher, sondern mit diesem Motto fesselte er auch seine Zuhörer. Hält sich der Lehrer mit entsprechender Konsequenz und Selbstdisziplin an seine eigenen Regeln, scheinen sich tatsächlich Wege aus dem pädagogischen Dschungel auch ohne Bestrafung herauszukristallisieren. Im Zentrum stehen das Vermitteln von Werten und die Akzeptanz des Schülers als Mensch, was scharf von seinem Handeln getrennt werden muss. Die Zuhörer fanden sich in seinen Worten immer wieder, wenn der Referent von pädagogischen Fallen berichtete, in die man nur allzu leicht tappen kann. So manch einem fiel es wie Schuppen von den Augen, wenn Thomas Grüner von solchen Fällen lebhaft erzählte. Unweigerlich wurde dem Zuhörer klar, warum es in den BEJ/BVJ-Klassenzimmern öfters krachen muss. Die angebotenen Lösungsansätze und Hilfen ließen sich deshalb als logische Schlussfolgerung leicht verinnerlichen. Bei einem solch interessanten Vortrag war der Vormittag schnell vorbei. In der Mittagspause konnten sich die Teilnehmer im Foyer der Schule an Ständen informieren. Silvia Schmid und Nobert Müller waren angereist, um auf die sonderpädagogische Fortbildungsreihe aufmerksam zu machen, deren Fortführung in der bisherigen Form ungewiss ist. „Mehr als Unterricht“ ist erforderlich, um mit schwierigen Schülern erfolgreich zu arbeiten. Darüber und über die Verzahnung des erforderlichen Netzwerks informierte Anni Combé-Walter von der Christiane-Herzog-Schule aus Heilbronn. Der Nachmittag stand im Zeichen von drei Workshops, für die sich die Zuhörer bei der Anmeldung entschieden hatten. Erfreulich war, dass der Wunschveranstaltung weitgehend entsprochen werden konnte. „Lernen lernen“, wollten Sandra Mierendorff und Frank Kunzelnick von der Friedrich-August-Haselwander-Schule aus Offenburg den Teilnehmern nahebringen. Dazu kreierten sie einen Workshop, in dessen Mittelpunkt der Unterricht mit BEJ-Schülern stand. Die Unterrichtsform „Freie Stillarbeit“ steht nur scheinbar im Widerspruch zu schwierigen Schülern, denn fünf ebenfalls anwesende Jugendliche belegten glaubhaft, dass sowohl „frei“ als auch „still“ tatsächlich funktionieren. Eigenverantwortung für den Lernprozess und das soziale Miteinander folgen daraus als direkte, erlernbare Konsequenz. Michael Niedoba führte in den Workshop 2 ein, den Edeltraud Feinauer vom RP Karlsruhe mit Inhalt füllte. Die Diplom-Pädagogin referierte über Symptome, Diagnosen und Therapien von AD(H)S, indem sie Umgang, Handlungsmöglichkeiten und Konsequenzen näher beleuchtete. Sie verstand dies als eine Annäherung an einen medizinisch-psychologischen Komplex mit einer echten pädagogischen Herausforderung. Im Workshop 3 ließen die Lehrerin Martina Bhattacharyya und die Dipl. Sozialpädagogin Nina Ebker Professionen auf einander prallen. Unter dem Workshop-Titel „SpLiTing – Sozialpädagogen und Lehrer im Team“ demonstrierten sie den Teilnehmern verständlich, dass ein solcher Zusammenprall einerseits zwar einige Probleme aufwirft, andererseits aber viele Synergieeffekte für die Ganztagsförderung freisetzt. Werden Aufgaben verteilt und richtig vernetzt, ist die Integration in den Schulalltag sehr gut realisierbar. Dass bei einer solchen Veranstaltung auch einmal herzhaft gelacht werden darf, zeigte der Acherner Lehrer Ottmar Schnurr mit einem humorvollen Abschluss, der das Zwerchfell wackeln ließ. In seiner trockenen, humorvollen und dennoch tiefgründigen Art verkündete er als Nepomuk, der Bruddler, im breitesten badischen Dialekt den „Schwobe“, was ein pensionsreifer Religionslehrer so unter Pädagogik versteht. Nachdem die Augen wieder trocken gewischt waren, verabschiedete der stellvertretende BLV-Vorsitzende Bernhard Arnold die Lehrerinnen und Lehrer. Das Eingangszitat von Thomas Grüner über die Denkweise von Schülern „Wir sind die Fun-Zentrale auf dem Weg ins Chaos, um die sich alles schart.“ verwandelte er sehr treffend zum Resümee des Tages: "Wir sind die Experten für berufliche Bildung auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft, um die sich alles schart." Alles in allem war es eine rundum gelungene Veranstaltung, von der man sich nur wünschen kann, dass es noch mehr davon gibt. Bravo BLV- gut gemacht! Konrad Hasel
Das Referat „Jugendliche in beruflicher Vorbereitung“Das Referat „Jugendliche in beruflicher Vorbereitung“ ist aus dem ehemaligen BLBS-Arbeitskreis „Benachteiligte Jugendliche“ entstanden. Derzeit gehören unserem Referat sieben Lehrkräfte aus dem Fachbereich Technik und Gewerbe, vier Personen aus dem Fachbereich HPSL und eine Kollegin aus dem Fachbereich Kaufmännische Bildung an. Das Themengebiet, um welches sich unser Referat kümmert, umfasst - wie der Name schon andeutet - hauptsächlich alle Probleme, die in den Schularten VAB/BVJ, BEJ und Kooperationsklassen auftreten. Ausgehend davon, was den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen unter den Nägeln brennt, versuchen wir die Sorgen und Nöte der Lehrerinnen und Lehrer aufzugreifen und Verbesserungsvorschläge zu erarbeiten. Beispielsweise wurde eine Umfrage zur Kompetenzanalyse durchgeführt, die belastbare Zahlen zur zeitlichen Beanspruchung der Lehrkräfte lieferte und schließlich dazu führte, dass eine Entschlackung dieses Verfahrens in Arbeit ist. Bei all unseren Initiativen geht es uns darum, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in den oben genannten Klassen unterrichten, diejenigen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, den Schülerinnen und Schülern gerecht zu werden, den besonderen Belastungen Stand zu halten und mit Freude zu unterrichten. Gerd Weinmann
Das VAB – ein Schritt nach vorne?Nach der Aufteilung der BVJ-Schüler/innen in solche Jugendliche mit Hauptschulabschluss, die im Berufseinstiegsjahr unterrichtet werden, und solchen ohne Hauptschulabschluss, die nach wie vor im BVJ beschult werden, stellte sich sehr schnell heraus, dass sich die Verhaltensproblematik im BVJ verschärfte. Die Forderung des BLV ans Ministerium war, für die Schüler/innen im „Rest-BVJ“ eine angemessene Lösung zu finden. Eine vom Ministerium eingesetzte Arbeitsgruppe legte entwickelte daraufhin Vorschläge, die von der Kultusverwaltung in der neuen Schulart Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB) zumindest zum Teil umgesetzt wurden. Die nun vorliegenden Schulversuchsbestimmungen weisen aus unserer Sicht folgende positiven Ansätze auf: Die Schulversuchsbestimmungen für das VAB in der jetzigen Fassung bieten aber genügend Raum für Nachbesserungen. Der BLV fordert deshalb: Gerd Weinmann Die UN-BehindertenrechtskonventionEntstehungsgeschichte Ende 2006 verabschiedete die UNO-Generalversammlung die „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ (Behindertenrechtskonvention). Nach der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat ist die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 für Deutschland in Kraft getreten. (Den Originaltext findet man unter http://www.un.org/disabilities/convention/conventionfull.shtml, die offizielle deutsche Übersetzung unter http://www.bmas.de/portal/2888/property=pdf/uebereinkommen__ueber__die__rechte__behinderter__menschen.pdf) Wesentliche Inhalte Im Artikel 1 wird ausgeführt: „Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.“ Die Selbstbestimmung des behinderten Menschen war ein wichtiges Ziel und kommt mit dem Schlagwort „Nichts über uns ohne uns“ zum Ausdruck. Der derzeit stark diskutierte Begriff der Inklusion taucht in der englischen Fassung in Artikel 3 c auf: „Full and effective participation and inclusion in society“. Die deutsche Übersetzung lautet „die volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“. Inklusion wird allgemein so verstanden, dass sie über die Integration hinaus geht. Behinderte Menschen sollen als normaler Bestandteil der Gesellschaft in diese eingebunden sein. In Artikel 24 werden die Vereinbarungen zum Thema Recht auf Bildung zusammengefasst: „(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen … Aus diesem Passus wird von manchen die Forderung „Eine Schule für alle“ abgeleitet. Mögliche Umsetzung an beruflichen Schulen Schon heute werden an beruflichen Schulen Menschen mit Behinderungen unterrichtet, beispielsweise Lernbehinderte im BVJ, aber auch körperlich Behinderte. Wichtig ist, sich die Einschränkungen jedes einzelnen behinderten Menschen zu betrachten: An zwei Beispielen soll dies verdeutlicht werden. Ein hoch intelligenter Schüler des Beruflichen Gymnasiums erleidet bei einem Verkehrsunfall eine Querschnittslähmung. Ein anderer Jugendlicher ist geistig behindert, er kann nicht sprechen, kann die alltäglichen Dinge des Lebens, wie z. B. essen, sich kleiden, zur Toilette gehen, nicht selbst erledigen. Beide Schüler gelten als behindert. Wenn man die o. g. Forderung „Eine Schule für alle“ umsetzen wollte, würden beide Schüler an der gleichen beruflichen Schule unterrichtet. Eine berufliche Schule heutiger Prägung ist allein von den sächlichen Voraussetzungen her nicht in der Lage, die beim zweiten Schüler gestellten Anforderungen zu erfüllen. Es müssten umfangreiche Um- und Anbaumaßnahmen durchgeführt werden. Auch in personeller Hinsicht wären tief greifende Änderungen notwendig. Gebraucht würde Pflegepersonal für’s Wickeln, Füttern, für die Medikamentengabe, aber auch Ergotherapeuten und Krankengymnasten. In die Ausbildung aller Lehrkräfte müssten die Sonderpädagogik integriert werden. Fazit Das Ziel behinderte Menschen selbst bestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen, sie als integralen Bestandteil der Gesellschaft zu begreifen und das Behindertsein aus der Tabu-Zone herauszuholen, ist zu begrüßen. Bei allen Überlegungen bezüglich der Beschulung behinderter Schüler/innen muss das Wohl des einzelnen behinderten Menschen im Vordergrund stehen. Dieses Anliegen kommt klar im Artikel 7 (2): „Bei allen Maßnahmen, die Kinder mit Behinderungen betreffen, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ zum Ausdruck. Daraus ergibt sich die Forderung, behinderte Kinder und Jugendliche im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten dort zu beschulen, wo mit ihren persönlichen Einschränkungen am besten umgegangen werden kann und wo ihre Stärken am besten gefördert werden können. Dies kann – je nach der Art und Schwere der Behinderung – an einer öffentlichen beruflichen Schule geschehen, muss aber nicht. Keinesfalls darf es dazu kommen, dass Arbeitsverwaltung und Kostenträger den Gedanken der Inklusion als Möglichkeit ansehen, durch die Beschulung behinderter Kinder und Jugendlicher an öffentlichen Schulen Kosten einzusparen. Genauso abzulehnen ist der ideologisch begründete Versuch, mit dem Instrument der Behindertenrechtskonvention die Abkehr vom gegliederten Schulwesen zu fordern. Gerd Weinmann [14.02.2012] [06.03.2012] [06.03.2012]
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