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BLV-Landesbezirke

 

 

Auszug aus der BLV-Satzung zu Thema
Regionale Gliederung

§ 21 Landesbezirke und Regionalgruppen

  1. Zur Intensivierung der Breitenarbeit und zum Zweck der Beratung und Lösung regionaler Angelegenheiten gliedert sich der BLV in vier Landesbezirke.
  2. Die vier Landesbezirke decken sich geografisch mit den vier Regierungsbezirken der Landesverwaltung in Baden-Württemberg.
  3. Die Landesbezirke sind in Regionalgruppen unterteilt. Der Hauptvorstand regelt die Zuordnung der Schulorte zu den Regionalgruppen.

Mehr dazu finden Sie in der BLV-Satzung ab Seite 11.