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Fachbereich Hauswirtschaft, Pflege, Sozialpädagogik, Landwirtschaft (HPSL)

Fachtagung des Fachbereichs HPSL

vlnr: Bernhard Arnold, Hildegard Rothenhäusler, Margarete Schaefer
vlnr: Waldemar Futter, Hildegard Rothenhäusler, Bernhard Arnold
Hildegard Rothenhäusler
Plenum
Plenum
  1. Inklusion an beruflichen Schulen: Wie kann die Integration von Behinderten in den Unterricht gelingen?
  2. Ausblick auf Entwicklungen an hauswirtschaftlichen, pflegerischen, sozialpädagogischen und landwirtschaftlichen Schulen

Inklusion an beruflichen Schulen: Wie kann die Integration von Behinderten in den Unterricht gelingen?

Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland am 26. März 2009 in Kraft getreten ist, hat zum Ziel, behinderte Menschen von Anfang an in die Gesellschaft einzubeziehen und sie nicht auszugrenzen. Die Konvention geht vom Leitbild der Inklusion aus und geht damit über bisherige Vorstellungen von Integration hinaus.   Während die Integration Kinder und Jugendliche in ein bestehendes System einfügt, wird durch die Inklusion das bisherige System so verändert, dass das Kind und der Jugendliche sich in diesem veränderten System entwickeln können.

Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention verbindet die Vorstellungen zur Inklusion mit einem deutlichen Auftrag:

„Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne
Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben.“ (1)

Um diesen Auftrag zu erfüllen, wird in Baden-Württemberg das Schulgesetz dahin gehend verändert, dass ein zieldifferenter gemeinsamer Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen verankert wird und die sonderpädagogischen Einrichtungen für Kinder ohne Behinderungen geöffnet werden.

Damit kommen auch auf die beruflichen Schulen erhebliche Herausforderungen zu, die in letzter Konsequenz noch nicht präzise absehbar sind.

Der Fachbereich hauswirtschaftliche, pflegerische, sozialpädagogische und landwirt-schaftliche Schulen hatte deshalb am 27. März 2010 zu einem Fachforum an der Johanna-Wittum-Schule in Pforzheim eingeladen. Schulleiterin Margarete Schaefer begrüßte die zahlreich erschienenen Kolleginnen und Kollegen, der BLV-Vorsitzende Waldemar Futter erläuterte aktuelle Themen aus der Verbandsarbeit.

Im ersten Teil der Fachtagung referierte Ministerialrätin Hildegard Rothenhäusler ausführlich über das Thema „Inklusion“ und stellte die Empfehlungen des Experten-rates "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung“ (2) vor.

Kernpunkte der Empfehlungen sind:

  • Sonderschulen sollen zu fachrichtungsspezifischen sonderpädagogischen Bil-dungs- und Beratungszentren weiterentwickelt werden.
  • Künftig gibt es ein Elternwahlrecht, das sich auf die in einer Bildungskonferenz entwickelten Fördermöglichkeiten beziehen soll.
  • Die Umsetzung soll in einer Erprobungsphase in regionalen Schwerpunkten erfolgen.
  • Die Erprobung soll durch den Expertenrat und das Kultusministerium begleitet werden.
  • An allen Schulen soll ein Ansprechpartner für Belange von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen, Benachteiligungen und chronischen Erkrankungen etabliert werden.

Im Anschluss an das Referat entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, in der die Kolleginnen und Kollegen die Auswirkungen auf die beruflichen Schulen in zahlreichen Fragen thematisierten, die hier nur beispielhaft wiedergegeben werden:

  • Wie soll die Umsetzung an den beruflichen Schulen konkret aussehen?
  • Wie kann eine inklusive Beschulung an einer beruflichen Schule gelingen?
  • Welche Maßnahmen bei unterschiedlichen Behinderungen sind angemessen und erfolgreich?
  • Welche pädagogischen Voraussetzungen müssen geschaffen werden?
  • Werden die baulichen Voraussetzungen an Schulen entsprechend verändert?
  • Welche Auswirkungen ergeben sich für Lehrpläne, Zeugnisse und Prüfungen?
  • Welche Begleitkonzepte sieht das Kultusministerium vor?
  • Wie kann an den beruflichen Schulen ein sonderpädagogischer Dienst aufgebaut werden?
  • Können Sonderpädagogen an beruflichen Schulen tätig werden?
  • Welche Ressourcen werden den beruflichen Schulen zur Verfügung gestellt?

Die anwesenden Kolleginnen und Kollegen machten deutlich, dass die neuen Herausforderungen nicht ohne zusätzliche Ressourcen geschultert werden können, und forderten das Kultusministerium auf, entsprechende Anrechnungen bereitzustellen.

„Menschen mit verschiedenen Behinderungen brauchen unterschiedliche Angebote an beruflichen Schulen“, so das Fazit eines Teilnehmers. Wenn Inklusion gelingen soll, sei es nicht hinnehmbar, dass zusätzliche Arbeit ohne jeden Ausgleich auf die beruflichen Schulen abgeschichtet wird, so der Tenor der sachlichen und engagierten Debatte.
Inzwischen hat die Kultusministerkonferenz ein Diskussionspapier veröffentlicht, in dem auch die beruflichen Schulen in den Blick genommen werden:
„Eine besondere Herausforderung besteht für berufliche Schulen, weil sie unmittelbar mit dem Arbeitsmarkt verbunden sind. Berufliche Schulen ermöglichen Zugänge zu Ausbildung, Arbeitswelt und Beschäftigung. Ihr Erfolg ist daher in einer besonderen Weise mit der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe insbesondere der Wirtschaft verknüpft, Ausbildungs- und Arbeitsplätze für junge Menschen zu schaffen. Der Übergang in das Berufsleben mit dem Ziel der aktiven Teilhabe ist durch frühe, also schon in der Sekundarstufe I einsetzende Berufsorientierung, individuelle Förderung und begleitende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den berufsbildenden Schulen, der Agentur für Arbeit, den Integrationsfachdiensten und anderen Partnern anzustreben.“ (3)

Ausblick auf Entwicklungen an hauswirtschaftlichen, pflegerischen, sozialpädagogischen und landwirtschaftlichen Schulen

Im zweiten Teil ihres Vortrags berichtete Hildegard Rothenhäusler über neue Entwicklungen im Fachbereich:

Erzieherinnen und Erzieher

Durch den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren werden bis  zum Jahr 2013 und darüber hinaus mehr Erzieherinnen und Erzieher benötigt. Zu-sätzlicher Bedarf ergibt sich durch die Erhöhung des Personalschlüssels in den Kin-dertagesstätten von 1, 5 auf 1,8 in den nächsten 3 Jahren.
Das Kultusministerium hat eine Werbekampagne gestartet und führt Regionalkonferenzen durch, um für den Beruf zu werben. Es sollen weitere Klassen in der Vollzeit- und Teilzeitausbildung eingerichtet werden, außerdem sollen Klassen für die Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung eingerichtet werden.

Pflegeausbildung

Auf Bundesebene wird derzeit eine Arbeitsgruppe eingerichtet zur Weiterentwicklung der Pflegeberufe mit 4 Ländervertretern Altenpflege und 4 Ländervertretern Krankenpflege.
Im SGB III wurde die Einstiegsqualifizierung in der Altenpflege neu aufgenommen. Berufsschulpflichtige Jugendliche sollen in der Altenpflegehilfe beschult werden.

Alltagsbetreuer

Eingerichtet wird eine zweijährige Ausbildung mit einem Ausbildungsvertrag, der eine  kleine Vergütung vorsieht. Derzeit findet die Ausbildung an acht öffentlichen und zwei privaten Schulen statt.  Die restlichen Standorte 1BFPT stellen im kommenden Schuljahr um oder schließen den Bildungsgang.
Die inhaltliche Ausgestaltung sieht hauswirtschaftliche und pflegenahe Dienstleistun-gen sowie Aktivierung vor. Sie enthält die Inhalte der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen.
Bernhard Arnold bedankte sich bei Hildegard Rothenhäusler für das ausführliche Re-ferat  und die Geduld bei der Beantwortung der zahlreichen Fragen. Er  verband sein Schlusswort mit der Bitte, die Interessen  der beruflichen Schulen auch bei dieser neuen Aufgabe offensiv im Kultusministerium und gegenüber den politischen Ent-scheidungsträgern zu vertreten.
Der Fachtagung wurde dann am Nachmittag mit verschiedenen Workshops zu The-men das Fachbereichs fortgesetzt.

Bernhard Arnold

Materialien:

(1) Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Artikel 24 Bildung:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008
http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?SID=anonymous2763675262712&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20II%2F2008%2FNr.%2035%20vom%2031.12.2008%2Fbgbl208s1419.pdf
(2) Empfehlungen des Expertenrates "Schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung“:  http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/show/1263897/
(3) Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention - VN-BRK) in der schulischen Bildung
(Stand: 29.04.2010)
Diskussionspapier der Kultusministerkonferenz für die Fachtagung der Kultusminis-terkonferenz am 21./22.06.2010, Bremen
http://www.kmk.org/fileadmin/pdf/Bildung/AllgBildung/Diskussionspapier-Stand-29-04-2010.pdf

Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006

Artikel 24    Bildung

(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,

a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;

b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;

c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.

(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass

a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;

b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;

c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;

d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;

e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.

(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem

a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;

b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;

c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.

(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen
des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.

(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.

Aus: Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil II Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2008
http://www.bgbl.de/Xaver/media.xav?ID=anonymous2763675262712&bk=Bundesanzeiger_BGBl&name=bgbl%2FBundesgesetzblatt%20Teil%20II%2F2008%2FNr.%2035%20vom%2031.12.2008%2Fbgbl208s1419.pdf

Stellungnahme zu den neuen Lehrplänen der Zweijährigen Berufsfachschulen - Berufsfachliche und Berufspraktische Kompetenz - Profil „Hauswirtschaft und Ernährung“, Profil „Gesundheit und Pflege“

Stellungnahme des Berufsschullehrerverbandes - Fachbereich Hauswirtschaft, Pflege, Sozialpädagogik, Landwirtschaft (HPSL) zu den Lehrplänen der Zweijährigen zur Prüfung der Fachschulreife führenden Berufsfachschulen 

zur Stellungnahme

 

Fachbereich Hauswirtschaft, Pflege, Sozialpädagogik, Landwirtschaft (HPSL)

Tagung des BLV-Fachbereichs HPSL am 21. März 2009 an der Mildred-Scheel-Schule Böblingen

Bernhard Arnold, Vorsitzender des BLV-Fachbereiches HPSL und die Referatsleiterin Sophia Guter konnte eine große Anzahl (über 70) interessierter Mitglieder in Böblingen begrüßen.

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Versammlungen des Fachbereichs HPSL

24. November 2007
12. Juli 2008
8. Nov. 2008
21. März 2009

v.l.n.r.: Bauer, Weber, Guter, Arnold, Braunstein