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Das Referat Dienstrecht stellt sich vor
Eine Übersicht über die Arbeit des Referates Dienstrecht erhalten Sie hier...
Antrag auf Hinausschieben des gesetzlichen RuhestandsBeamteten Lehrkräften ist es gemäß § 39 LBG möglich, den Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand um (zunächst) ein Jahr zu verschieben. Gerne beraten wir unsere Mitglieder hierzu bei individuellen Fragen. Um auf diese Weise länger im Schuldienst bleiben zu können, ist mindestens 6 Monate vorher ein Antrag an das jeweils zuständige Regierungspräsidium zu richten. Ein Antragsmuster steht Ihnen über diesen link zum Download zur Verfügung...
PensionäreDer Ruhegehaltshöchstsatz beträgt seit 1. April 2011 71,75% Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 hatte der Gesetzgeber bundesweit für alle Beamtinnen und Beamten beschlossen, die Verschlechterungen aus dem Rentenrecht auf das Beamtenrecht zu übertragen und den individuellen Ruhegehaltssatz von maximal 75% schrittweise auf maximal 71,75% zu senken. Um spürbare Pensionsreduzierungen bei den Betroffenen zu vermeiden, sollten die Kürzungsschritte an die folgenden acht Zeitpunkte von Besoldungserhöhung gekoppelt werden. Im 1. Schritt wurde folglich mit der Besoldungserhöhung 2003 unter Anwendung des Anpassungsfaktors (Multiplikators) 0,99458 der bisherige Ruhegehaltshöchstsatz von 75% auf 74,59% reduziert. Jeder weiteren Besoldungserhöhung folgte die 2001 festgelegte Anpassung des Multiplikators und damit die erneute Absenkungen des individuellen Ruhegehaltssatzes. Nachdem zum 1. April 2011 die Bezüge für alle Besoldungsgruppen in Baden-Württemberg um 2,0 % erhöht wurden, ist auch der 8. und letzte Schritt zur Absenkung des Versorgungsniveaus vollzogen. Gemäß LBeamtVGBW war zum 01.04.11 der individuelle Ruhegehaltssatz mit dem Anpassungsfaktor 0,95667 zu multiplizieren, so dass der Höchstruhegehaltssatz mit 71,75% erreicht ist. Helmut Kleinböck
Neue Besoldungstabelle ab 01.04.2011BLV informiert zur DienstrechtsreformNeue Besoldungstabelle ab 01.01.2011
Widersprüche / Klagen „gegen die 25. Deputatsstunde“Rechtsstreit letztinstanzlich entschieden Widersprüche sollten zurückgenommen werden Der Rechtsstreit um die „Einführung der 25. Deputatsstunde“ ist endgültig entschieden. Die Änderung des Regelstundenmaßerlasses im Jahre 2003 war rechtmäßig. Ein kurzer Rückblick: Formulierungsvorschlag für die Rücknahme Ihres Widerspruchs...
Neue Höchstaltersgrenzen für die VerbeamtungDie Landesregierung hat Ende 2009 überraschend die Höchstaltersbestimmung für die Übernahme ins Beamtenverhältnis für alle Bereiche der Landesverwaltung und der Lehrerschaft neu geregelt. Vorausgegangen war eine Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs Baden-Württemberg, der die bisherig praktizierte generelle Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern bis zum 45. Lebensjahr ohne konkrete Einzelabwägung als vorschriftswidrig festgestellt hatte. ... lesen Sie weiter
[14.02.2012] [06.03.2012] [06.03.2012]
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Aktuelles:
19.01.12 14:29
BLV kritisiert Kooperation mit der GEW zur wissenschaftlichen Begleitung der GemeinschaftsschuleDer Berufsschullehrerverband (BLV) begrüßt, dass die Zielerreichung der Gemeinschaftsschulen...
09.01.12 13:59
BLV lehnt Sonderopfer abÜberstunden-Bugwelle, Unterrichtsausfälle, verschobene Besoldungserhöhung, Einschnitte in der... zum Archiv ->
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