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Das Referat Dienstrecht stellt sich vor

Eine Übersicht über die Arbeit des Referates Dienstrecht erhalten Sie hier...

 

 

Antrag auf Hinausschieben des gesetzlichen Ruhestands

Beamteten Lehrkräften ist es gemäß § 39 LBG möglich, den Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand um (zunächst) ein Jahr zu verschieben. Gerne beraten wir unsere Mitglieder hierzu bei individuellen Fragen.

Um auf diese Weise länger im Schuldienst bleiben zu können, ist mindestens 6 Monate vorher ein Antrag an das jeweils zuständige Regierungspräsidium zu richten.

Ein Antragsmuster steht Ihnen über diesen link zum Download zur Verfügung...  

 

 

Pensionäre

Der Ruhegehaltshöchstsatz beträgt seit 1. April 2011  71,75%

Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 hatte der Gesetzgeber bundesweit für alle Beamtinnen und Beamten beschlossen, die Verschlechterungen aus dem Rentenrecht auf das Beamtenrecht zu übertragen und den individuellen Ruhegehaltssatz von maximal 75% schrittweise auf maximal 71,75% zu senken.

Um spürbare Pensionsreduzierungen bei den Betroffenen zu vermeiden, sollten die Kürzungsschritte an die folgenden acht Zeitpunkte von Besoldungserhöhung gekoppelt werden. Im 1. Schritt wurde folglich mit der Besoldungserhöhung 2003 unter Anwendung des Anpassungsfaktors (Multiplikators) 0,99458 der bisherige Ruhegehaltshöchstsatz von 75% auf 74,59% reduziert. Jeder weiteren Besoldungserhöhung folgte die 2001 festgelegte Anpassung des Multiplikators und damit die erneute Absenkungen des individuellen Ruhegehaltssatzes.

Nachdem zum 1. April 2011 die Bezüge für alle Besoldungsgruppen in Baden-Württemberg um 2,0 % erhöht wurden, ist auch der 8. und letzte Schritt zur Absenkung des Versorgungsniveaus vollzogen. Gemäß LBeamtVGBW war zum 01.04.11  der individuelle Ruhegehaltssatz mit dem Anpassungsfaktor  0,95667 zu multiplizieren, so dass der Höchstruhegehaltssatz mit 71,75% erreicht ist.

Helmut Kleinböck
Referat Dienstrecht

 

 

Neue Besoldungstabelle ab 01.04.2011

BLV informiert zur Dienstrechtsreform

Neue Besoldungstabelle ab 01.01.2011
Altersgrenzen - Übergangsregelung
Vertrauensschutzregelungen
u. v. m.
Lesen Sie hierzu weiter ......

 

  

Widersprüche / Klagen „gegen die 25. Deputatsstunde“

Rechtsstreit letztinstanzlich entschieden

Widersprüche sollten zurückgenommen werden

Der Rechtsstreit um die „Einführung der 25. Deputatsstunde“ ist endgültig entschieden. Die Änderung des Regelstundenmaßerlasses im Jahre 2003 war rechtmäßig.

Ein kurzer Rückblick:
Die Verwaltungsvorschrift über die Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg (sog. Regelstundenmaßerlass) wurde im Jahre 2003 zwei mal geändert. Im Rahmen dieser Änderungen wurde das Deputat für wissenschaftliche Lehrkräfte von 24 auf 25 Stunden erhöht und die Altersermäßigung für 55- bis 59-jährige Technische Lehrkräfte zurückgenommen. Mit Beschluss vom 10.01.2006 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Hauptpersonalrat bei diesen Vorschriftenänderungen zu Unrecht nicht beteiligt worden war. Darauf stellten zahlreiche Lehrkräfte - unterstützt durch die Gewerkschaften - Anträge auf Deputatsreduzierung und Ausgleich bereits zuviel geleisteter Unterrichtsstunden... lesen Sie weiter

Formulierungsvorschlag für die Rücknahme Ihres Widerspruchs...

 

 

Neue Höchstaltersgrenzen für die Verbeamtung

Die Landesregierung hat Ende 2009 überraschend die Höchstaltersbestimmung für die Übernahme ins Beamtenverhältnis für alle Bereiche der Landesverwaltung und der Lehrerschaft neu geregelt. Vorausgegangen war eine Prüfungsmitteilung des Rechnungshofs Baden-Württemberg, der die bisherig praktizierte generelle Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern bis zum 45. Lebensjahr ohne konkrete Einzelabwägung als vorschriftswidrig festgestellt hatte. ... lesen Sie weiter