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Berufsvorbereitungsjahr/Berufseinstiegsjahr

Das Berufsvorbereitungsjahr bietet Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss die Möglichkeit die Berufsschulpflicht zu erfüllen und zusätzlich einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand zu erwerben. Gleichzeitig schnuppern sie in mehreren Berufsfeldern.

Das Berufseinstiegsjahr bietet Schüler/innen mit Hauptschulabschluss die Möglichkeit die Berufsschulpflicht zu erfüllen und Einblick in ein Berufsfeld zu gewinnen.


Luise-Büchner-Schule Freudenstadt: BEJ / BVJ Management

Schüler in der Verantwortung
Die Idee war ganz einfach!

Wir übergeben unseren Schülern Aufgaben, die wir Klassen- und Fachlehrer sonst alleine durchführen. Aufgaben wie:
-       wer hat Tafeldienst
-       wer stellt die Stühle hoch
-       nimmt jemand die Arbeitsblätter für die fehlenden Schüler mit
-       habt ihr das Geld für den Ausflug
-       usw.
Diese Idee stellten wir (Birgit Gerweck und Petra Kubela) unserem Eckigen Tisch (BEJ / BVJ Klassenlehrerteams) vor. Alle waren begeistert und gemeinsam wurde die Idee in die Praxis umgesetzt.

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Ilona Gasser und Petra Kubela

Was wird aus dem „Rest“-BVJ?

Gedankenaustausch des Arbeitskreises „Jugendliche in beruflicher Vorbereitung“ mit Birgit Otte (Kultusministerium). 

Seit dem Schuljahr 2008/2009 dürfen nur noch Schüler/innen ohne Hauptschulabschluss das Berufsvorbereitungsjahr besuchen. Berufsschulpflichtige Jugendliche mit Hauptschulabschluss werden ins Berufseinstiegsjahr eingeschult, wenn sie keine Ausbildungsstelle bzw. keine Zusage für eine Einjährige oder Zweijährige Berufsfachschule vorweisen können. Auch Realschul- und Gymnasiumsabbrecher werden ins Berufseinstiegsjahr aufgenommen, weil sie in aller Regel erwarten lassen, dass sie die Anforderungen dieser Schulart erfüllen können.

Übrig bleiben also einerseits Absolvent(inn)en der Förderschulen und andererseits Hauptschüler/innen, die entweder die Hauptschulabschlussprüfung nicht geschafft haben oder die nach neun Jahren allgemein bildender Schule ohne Teilnahme an der Abschlussprüfung an die berufliche Schule überwiesen werden, teilweise sogar nach der siebten Klasse Hauptschule.

Diejenigen Schulen, die diese Verteilung der Hauptschüler/innen auf BEJ und BVJ schon im vergangenen Schuljahr durchgeführt haben, berichten überwiegend von erheblichen Problemen mit dem „Rest“-BVJ. Dabei ergeben sich weniger Schwierigkeiten in Klassen mit Förderschulabsolventen, bei denen kein Hauptschulabschluss angestrebt wird. Dramatisch zugenommen haben aber die Verhaltensauffälligkeiten in den übrigen BVJ-Klassen. War es bisher schon nicht einfach, in BVJ-Klassen zu unterrichten, so hat die Aufteilung in BEJ und BVJ für die Kolleginnen und Kollegen in den BVJ-Klassen eine neue Qualität der Belastung erreicht.  

Der Arbeitskreis Jugendliche in beruflicher Vorbereitung nahm deshalb die Gelegenheit wahr, im Gespräch mit Frau Birgit Otte vom Kultusministerium, auf die Probleme hinzuweisen und Lösungsansätze zu besprechen. 

Frau Otte berichtete, dass ab dem Schuljahr 2008/2009 das Fach Projektkompetenz mit Sozialkompetenz auch in den BVJ-Klassen eingeführt wird. Außerdem wird in Analogie zum BEJ Individuelle Förderung in die Stundentafel aufgenommen. Im Übrigen wird für das Schuljahr 2009/2010 an eine Neuordnung des BVJ gedacht. 

Der BLV begrüßte die gemachten Ansätze ausdrücklich, insbesondere die Verankerung der Individuellen Förderung als Pflichtangebot. 

Aus Sicht des Arbeitskreises sind allerdings weitere Maßnahmen unabdingbar. An oberster Stelle steht die Einrichtung von Schulsozialarbeitstellen, und zwar in der Weise, dass die Personen, die in dieser Funktion tätig sind, als Bedienstete des Landes Baden-Württemberg arbeiten. Die Zuständigkeiten sowie die Dienst- und Fachaufsicht wären damit eindeutig geklärt. Die an manchen Standorten heute praktizierte Regelung, dass ein Schulsozialarbeiter von einem privaten Bildungsträger angestellt, von mehreren Organisationen finanziert (Schulträger, Europäischer Sozialfonds und andere) und von der jeweiligen Schule in ihr pädagogisches Konzept eingebunden wird, bringt die Gefahr von Reibungsverlusten und erhöhtem Verwaltungsaufwand mit sich. Noch wichtiger ist aber, dass mit diesem Vorschlag, die alljährliche Diskussion, ob nun die Finanzierung solcher Stellen möglich ist oder nicht, ausbleibt. Schulsozialarbeit wäre damit ein selbstverständlicher Teil einer beruflichen Schule! 

Des Weiteren ist eine Absenkung des Klassenteilers für das BVJ notwendig. Eine BVJ-Klasse mit 21 Schüler/innen ist unter den neuen Bedingungen nicht vorstellbar.  

Der Arbeitskreis plädiert außerdem dafür, niederschwellige Qualifizierungsmöglichkeiten anzubieten, um damit den Jugendlichen das Gefühl zu geben, dass auch sie „etwas können“. Darüber hinaus verbessern solche, von der Schule testierten Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Chancen bei Bewerbungen. 

Am Schluss diese Gesprächs bedankte sich Gerd Weinmann bei Frau Otte für die überaus offene und konstruktive Diskussion.  

Gerd Weinmann
Vorsitzender des Arbeitskreises „Jugendliche in beruflicher Vorbereitung“

v. l. n. r. Gabi Weise, Ernst Gauger, Michael Niedoba, Frank Kunzelnick, Anni Combé-Walter, Birgit Otte (KM), Felicitas Zürn, Konrad Hasel, Gerd Weinmann