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Zumeldung des Berufsschullehrerverbandes (BLV) zur Pressemitteilung Nr. 185/2009 Staatsministerium BW vom 23.06.2009      
Erstellt am:  23.06.09 

BLV begrüßt die Entscheidung des Ministerrats für die Werkrealschule Übergangsregelungen nehmen Lehrkräfte, Eltern und Schüler in die Pflicht

„Die Würfel sind gefallen. Die Konzeption der Landesregierung für die neue Werkrealschule setzt auf Innovation: Mehr Wahlfreiheit für die Werkrealschülerinnen und -schüler + mehr individuelle Förderung + mehr Spielraum für die Entwicklung der Werkrealschulen + mehr berufliche Orientierung durch berufweltsorientierte Wahlpflichtfächer in 8 und 9 + verpflichtende Aus-Bildung in der zweijährigen Berufsfachschule im 10. Jahr der WRS = bessere Bildungschancen für Haupt- und Werkrealschülerinnen und -schüler.“ So kommentierte der BLV-Vorsitzende Waldemar Futter am 23. Juni 2009 spontan die Verlautbarungen der Landesregierung auf ihrer Landespressekonferenz zur neuen Werkrealschule.  

Eltern wählten eine Schulart nur dann, wenn sie der begründeten Überzeugung seien, dass diese Schulart ihr Kind annehme und optimal fördere. Schülerinnen und Schüler, die in Zukunft nach Klasse 9 mit der Hauptschulreife in eine Ausbildung oder auf die zweijährige Berufsfachschule wechselten, seien sicherlich ausbildungsreifer und besser auf den Erwerb der Mittleren Reife nach 10 Jahren in der neuen Werkrealschule oder nach 11 Jahren in der zweijährigen Berufsfachschule vorbereitet als in der Vergangenheit. Ob  aber die geplanten Regelungen für den Übergang von 9 nach 10 in der neuen Werkrealschule oder von der Werkrealschule auf die Berufskollegs und die beruflichen Gymnasien der Weisheit letzter Schluss sei, das müsse sich noch in der Praxis beweisen. Die Lehrkräfte in der Klassenlehrerkonferenz am Ende des ersten Halbjahres der Klasse 9 müssten ihre Bildungsempfehlung ausschließlich am Leistungsvermögen des Kindes orientieren. Die Eltern müssten auf der Grundlage der Zeugnisnoten und der Bildungsempfehlung eine erfolgversprechende und realistische Entscheidung für die weitere Aus-Bildung ihres Kindes treffen. Und die Schülerinnen und Schüler müssten sich anschließend ernsthaft anstrengen, um die in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen. „Bildungsempfehlungen, die der Leistungsfähigkeit und Begabung eines Kindes nicht angemessen Rechnung tragen, sondern zu Überforderung und Prüfungsversagen führen, schaden dem Kind und sind der schnelle Tod für diese sinnvolle Weiterentwicklung der Hauptschule zu einem attraktiven Bildungsangebot“, so der BLV-Vorsitzende Waldemar Futter. „Im Übrigen kann die Gleichwertigkeit der Mittlere-Reife-Abschlüsse von neuer Werkrealschule und Realschule problemlos dadurch nachgewiesen werden, dass in den Prüfungsfächern Deutsch, Mathematik und Englisch teilweise identische Aufgaben gestellt und nach gleichen Maßstäben korrigiert werden. Dann ist die Akzeptanz dieses neuen Abschlusses bei Eltern und Abnehmern in Wirtschaft und Schule gesichert.“ 

An den beruflichen Schulen werden im laufenden Schuljahr landesweit 377.237 Schülerinnen und Schüler unterrichtet.

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Der Verband der Lehrerinnen und Lehrer an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg e.V. (Berufsschullehrerverband) vertritt in Baden-Württemberg über 10.000 Lehrerinnen und Lehrer.

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